Systementwicklerin/Systementwickler (w/m/d)
- Schwerpunkt Anwendungsentwicklung -
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof sucht am Dienstort Karlsruhe zur Verstärkung des Teams im Referat Informationstechnik zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n
Systementwicklerin/Systementwickler (w/m/d)
- Schwerpunkt Anwendungsentwicklung -
(Vergütung nach TVöD oder BBesG)
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof hat als oberste Strafverfolgungsbehörde der Bundesrepublik Deutschland folgende Aufgaben:
Mitwirkung an den Revisions- und Beschwerdeverfahren vor den Strafsenaten des Bundesgerichtshofes sowie Verfolgung von Straftaten gegen die innere und äußere Sicherheit des Bundes, insbesondere von terroristischen Gewalttaten, Landesverrat und Spionage. Er nimmt Tätigkeiten von vergleichbarer Sicherheitsempfindlichkeit wie die der Nachrichtendienste des Bundes wahr, § 1 Nr. 5 Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung.
Die IT-Architektur und -Infrastruktur der Behörde basiert auf den Betriebssystemen von Microsoft und Linux sowie diverser relationaler Datenbanken. Neben windowsbasierter Individualsoftware werden überwiegend Microsoft-Applikationen als Standardsoftware eingesetzt. Die Informations-technik der Behörde wird aktuell von ca. 300 Anwendern genutzt.
Die Stellenausschreibung wendet sich an Systementwicklerinnen/Systementwickler (w/m/d), die an einer anspruchsvollen und vielseitigen Tätigkeit interessiert sind und unser IT-Team „Fachanwendungen und Entwicklungen“ verstärken möchten.
Ihre Aufgaben:
- Konzeption, Erstellung und Pflege von Datenbanken,
- Erstellung von Datenbankabfragen und Auswertungen,
- Entwicklung anwenderfreundlicher Softwarelösungen sowie
- Software-Engineering-Prozesse von Anforderungsanalyse bis zum Rollout und der Qualitäts-sicherung.
Folgende Qualifikationen bringen Sie mit:
- abgeschlossenes einschlägiges Studium (Diplom FH bzw. Bachelor) der Informatik, Wirtschaftsinformatik oder einer vergleichbaren Fachrichtung mit Informatik- oder Ingenieursschwerpunkt,
- Erfahrungen im Bereich objektorientierter Softwareentwicklung und in objektorientiertem Systemdesign,
- Kenntnisse im Umgang mit Datenbanken sowie
- eine schnelle Auffassungsgabe und ausgeprägte analytische Fähigkeiten.
Darüber hinaus werden erwartet:
- die Bereitschaft, sich einer Sicherheitsüberprüfung nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) zu unterziehen,
- eine gute Ausdrucksfähigkeit (Deutsch) in Wort und Schrift,
- die Bereitschaft zur gelegentlichen Arbeitsleistung bei Bedarf auch außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeiten,
- eine strukturierte und selbstständige Arbeitsweise sowie
- eine ausgeprägte Team- und Kommunikationsfähigkeit.
Wir bieten:
- für beamtete Bewerberinnen und Bewerber eine Abordnung für die Dauer von sechs Monaten mit dem Ziel der Versetzung oder
- eine Einstellung in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis auf der Grundlage des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD Bund). In Abhängigkeit von der Bewerberlage können eine übertarifliche Vorweggewährung von Entwicklungsstufen sowie eine zusätzliche befristete IT-Fachkräftezulage in Betracht kommen. Eine spätere Verbeamtung ist bei Vorliegen der persönlichen und sachlichen Voraussetzungen nicht ausgeschlossen;
- die Zahlung einer oberstgerichtlichen Zulage,
- eine verantwortungsvolle Tätigkeit, die Ihnen ein hohes Maß an Eigeninitiative ermöglicht,
- die Möglichkeit der flexiblen Arbeitszeitgestaltung sowie des mobilen Arbeitens,
- alle üblichen Leistungen des öffentlichen Dienstes inkl. Umzugskosten bzw. Trennungsgeld nach Einzelfallprüfung.
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof gewährleistet die berufliche Gleichstellung aller Beschäftigten, unabhängig von der geschlechtlichen Identität. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt; von ihnen wird nur ein Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt. Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund und aller Nationalitäten werden besonders begrüßt. Auch Bewerbungen mit dem Wunsch nach Teilzeitarbeit werden berücksichtigt; die personellen und organisatorischen Möglichkeiten werden bei Eingang entsprechen-der Bewerbungen geprüft.
Bewerbungen von Berufsanfängerinnen und -anfängern sind willkommen. Die Ausschreibung richtet sich auch an Bewerber/innen, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten bereits entsprechende Tätigkeiten ausüben und eine mehrjährige Berufserfahrung auf diesem Gebiet nachweisen können.
Sollte Ihr Interesse geweckt sein, übersenden Sie bitte Ihre vollständigen, aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, tabellarischer Lebenslauf, Kopien von Schul- und Prüfungszeugnissen sowie von Ihrem Berufsabschluss und ggf. Fortbildungsnachweisen) per E-Mail - ausschließlich im PDF-Format - bis spätestens 15. November 2022 an:
Bewerbung@gba.bund.de
oder auf dem Postweg an:
Der Generalbundesanwalt beim BGH
- Personalregistratur -
Brauerstraße 30
76135 Karlsruhe.
Fehlende Unterlagen (insbesondere erforderliche Nachweise) können zum Ausschluss aus dem Bewerbungsverfahren führen.
Für Fragen zum Aufgaben- und Arbeitsbereich steht Ihnen Herr Aue (Tel.: 0721/81 91 5300) und im Übrigen Frau Porcedda (Tel.: 0721/81 91 3513) gerne zur Verfügung.
Weitere Informationen über den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof erhalten Sie im Internet unter www.generalbundesanwalt.de. Dort finden Sie auch unsere Datenschutzhinweise.