Der Generalbundesanwalt

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Zwei Arbeitsplätze des einfachen Justizdienstes im Wachtmeister-, Pforten- und Sicherheitsbereich

Bei dem Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe sind zum nächstmöglichen Zeitpunkt

zwei Arbeitsplätze des einfachen Justizdienstes
im Wachtmeister-, Pforten- und Sicherheitsbereich

zu besetzen.

Als oberste Strafverfolgungsbehörde der Bundesrepublik Deutschland wirkt der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof u.a. an den Revisions- und Beschwerdeverfahren vor den Strafsenaten des Bundesgerichtshofes mit und verfolgt Straftaten gegen die innere und äußere Sicherheit des Bundes, insbesondere terroristische Gewalttaten, Landesverrat und Spionage.

Aufgabenschwerpunkte im Wachtmeister-, Pforten- und Sicherheitsbereich sind u.a. die Postbearbeitung (Posteingangs- und -ausgangsstelle, Posttransport, elektronische Eingänge), der Botendienst (Verteilung von Akten sowie interner und externer Post im Hause), der Pforten- und Sicherheitsdienst (Einlasskontrolle bei der Fußgänger- und Fahrzeugschleuse, Besucherdienst), die Vervielfältigung (Zentrale Kopier- und Scanstelle) sowie der Hausverwaltungsdienst (Durchführung von Umzüge, Auf- und Abbau von teils schwerem Büroinventar). Im Pforten- und Sicherheitsbereich ist Schichtdienst zu leisten. Darüber hinaus sind Veranstaltungen zu betreuen und Vertretungsaufgaben in der Fahrbereitschaft zu übernehmen.

Wir erwarten:

  • Hauptschulabschluss und eine mit mindestens der Note „befriedigend“ abgeschlossene Berufsausbildung
  • Zuverlässigkeit, ausgeprägte Sorgfalt im Umgang mit Dokumenten, Belastbarkeit, gute Umgangsformen sowie ein gepflegtes Erscheinungsbild, gute Kommunikationsfähigkeit, Kontaktfreudigkeit, Teamfähigkeit und Eigeninitiative
  • psychische Belastbarkeit, insbesondere bei der Bewältigung von Arbeitsspitzen
  • physische Belastbarkeit (häufiges Tragen und Heben von Lasten mit Gewichten in der Regel bis zu 25 kg, Laufen längerer Strecken, auch über Treppen und Stufen)
  • Kenntnisse im Umgang mit dem PC und der Anwendung von MS Office und Outlook
  • Bereitschaft zur Schichtarbeit sowie zum Tragen von Dienstkleidung und Schutzausrüstung
  • sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift mit entsprechender Ausdrucksfähigkeit
  • Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B und eine gute Fahrpraxis

Wünschenswert sind Erfahrungen in der öffentlichen Verwaltung sowie Aus- und Weiterbildungen im Wach- und Sicherheitsgewerbe.

Die Bereitschaft, sich einer Überprüfung nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) zu unterziehen, wird vorausgesetzt.

Wir bieten Ihnen ein dauerhaftes Beschäftigungsverhältnis bzw. ggf. die Fortführung Ihres bisherigen Beamtenverhältnisses. Die Einstiegsvergütung für Tarifbeschäftigte erfolgt nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) in der Entgeltgruppe 3, verbunden mit den sonstigen im öffentlichen Dienst üblichen Leistungen. Daneben wird eine oberstgerichtliche Zulage gezahlt. Der bisherige Werdegang wird bei der Stufenzuordnung berücksichtigt. Bei Vorliegen der persönlichen und sachlichen Voraussetzungen kann eine Verbeamtung im einfachen Dienst in Aussicht gestellt werden. Für Beamtinnen und Beamte besteht nach entsprechender Bewährung während der Abordnung die Möglichkeit einer Übernahme in ein Beamtenverhältnis des Bundes. Aufstiegsmöglichkeiten bis in das Spitzenamt der Laufbahngruppe des einfachen Dienstes sind gegeben.

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof hat sich die berufliche Förderung von Frauen sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zum Ziel gesetzt und ist deshalb besonders an Bewerbungen von qualifizierten Frauen interessiert. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt; von ihnen wird nur ein Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt. Das erforderliche Mindestmaß ergibt sich aus dem Anforderungsprofil. Begrüßt werden Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten.

Bewerbungen mit dem Wunsch nach Teilzeitarbeit sind grundsätzlich möglich. Die personellen und organisatorischen Möglichkeiten für Teilzeitarbeit werden bei Eingang entsprechender Bewerbungen geprüft.

Sollte Ihr Interesse geweckt sein, übersenden Sie bitte Ihre vollständigen, aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, tabellarischer Lebenslauf, Kopien von Schul- und Prüfungszeugnissen sowie von Ihrem Berufsabschluss, von dienstlichen Beurteilungen und ggf. Fortbildungsnachweisen) und eine Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in Ihre Personalakte per E-Mail - ausschließlich im PDF-Format - bis spätestens 20. Februar 2021 an:

Bewerbungen@gba.bund.de

oder auf dem Postweg an:

Der Generalbundesanwalt beim BGH
- Personalregistratur -
Brauerstraße 30
76135 Karlsruhe.

Fehlende Unterlagen (insbesondere erforderliche Nachweise) können zum Ausschluss aus dem Bewerbungsverfahren führen.

Für Fragen stehen Ihnen Frau Edelmann (Tel.: 0721/8191-5004) und Frau Ristau (Tel.: 0721/8191-5029) gern zur Verfügung.

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